Steuerklassen-Verwirrung beim BZSt

Die OFD Karlsruhe macht mit Schreiben vom 18. September 2015 auf einen bundesweiten Fehler in der ELStAM-Datenbank aufmerksam, infolge dessen offenbar bei zehntausenden Arbeitnehmern im September die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert wurde. Die OFD führt dazu aus: „Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.

Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt. Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend. Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler außerordentlich. Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.“

Es ist bemerkenswert, dass – soweit ersichtlich – lediglich eine OFD die Steuerbürger informiert und es das BZSt nicht für erforderlich hält, hier von sich aus für Klarheit zu sorgen.

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3 Gedanken zu “Steuerklassen-Verwirrung beim BZSt

  1. Es ist schon bemerkenswert, dass nur eine OFD und dann auch erst am 18. September auf den Fehler hinweist! In ELSTAM ist dieser Hinweis schon am 12.08.2015 eingestellt. Es wäre genügend Zeit gewesen, diesen Fehler seitens der Finanzverwaltung zu korrigieren.

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