Steuern sparen – Last Minute!

„Deine Zahlen sind dein Navi!“ Mit diesem Satz motiviere ich meine Mandanten, sich mehr mit ihren Zahlen zu befassen. Wenn sie heute schon wissen, wie sich ihr Gewinn in diesem Jahr entwickelt hat, haben sie schließlich noch Zeit zum Handeln und Steuern zu sparen.

Warum der 1. Advent dafür bestens geeignet ist?

Nun, zunächst haben meine Mandanten heute frei und daher etwas Ruhe und Zeit, die Situation zu bewerten. Sicherlich können sie auch heute schon gut ihre Einnahmen und Ausgaben bis zum Jahresende einschätzen.

Zu-/Abflussprinzip

Nach dem sogenannten Zu-/Abflussprinzip wirken sich die Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr aus, in dem sie geflossen sind. Haben sie in diesem Jahr ein sehr hohes Einkommen und blicken kritisch auf die Auftragslage im nächsten Jahr, so ziehen sie doch ein paar Ausgaben vor, die ohnehin zu tätigen sind. So können sie bei gleichem Kapitaleinsatz Steuern sparen.

Beispiel:

Beträgt das zu versteuerndes Einkommen nämlich beispielsweise 60.000 Euro und der Steuersatz 42 Prozent, so sparen sie bei 1.000 Euro Ausgabe etwa 420 Euro Steuern. Kaufen sie allerdings ein Wirtschaftsgut, dass teurer als 800 Euro und das längere Zeit nützlich ist, so müssen die Anschaffungskosten über die AfA gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden.

Bis Silvester bleibt also noch genug Zeit, um die Kosten und Steuern zu optimieren.  Vielleicht ist so – steueroptimiert – ja auch noch das eine oder andere Geschenk mehr drin.

Nur richtig Schenken macht Freude!

Aber bitte immer darauf achten: Schenken macht erst richtig Freude, wenn der Schenker sein Geschenk nach § 37b EStG pauschal versteuert. Schließlich möchten man doch nicht dem Beschenkten noch „Steuer-Scherereien“ bescheren oder dazu zwingen zu ermitteln, wie viel ihnen die gute Geschäftsbeziehung Wert ist. Bitte die Geschenke auch immer gesondert buchen und eine Empfängerliste erstellen, sonst gibt es am Ende die Schererei und keinen Betriebsausgabenabzug.

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