A1-Bescheinigung bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

Die Ahndung von Schwarzarbeit im Ausland kann unangenehme Folgen haben. Einige Länder haben ihre Kontrollen massiv ausgeweitet. Aber wie weise ich nach, dass alles rechtens ist? Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz erfolgt dies mittels der A1-Bescheinigung. Sie ist bei jeder beruflichen Tätigkeit im Ausland mitzuführen, unabhängig von der Dauer.

Doch wie erhalte ich diese und ist dies überhaupt bei kurzen Dienstreisen oder Seminaren praktikabel? Weiterlesen

A1-Entsendebescheinigung über Zuständigkeit des Sozialversicherungssystems grundsätzlich bindend

Bei einem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern ist zu klären, welches Rechtssystem sozialversicherungsrechtlich anzuwenden ist. Innerhalb der EU gilt, dass Arbeitnehmer ausschließlich den Regelungen eines Mitgliedsstaates unterliegen. Normalerweise sind das die Regelungen des Landes, in dem der Arbeitnehmer tätig wird. Folge davon ist, dass ein Wechsel zwischen den jeweiligen Sozialversicherungssystemen bei Auslandseinsätzen erfolgt. Dies aber widerspricht wiederum dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit und der Freizügigkeit. Vor dem Hintergrund dieses Konflikts hatte der EuGH einen konkreten Fall zu entscheiden. Weiterlesen