Kombinieren Sie Steuerbefreiungen!

Aktuell hat der BFH entschieden, dass Grunderwerbsteuerbefreiungen beim Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern auch kombiniert bzw. interpoliert werden können.

Im Urteilssachverhalt ging es um die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Geschwister. Hierfür existiert im Grunderwerbsteuergesetz keinerlei Steuerbefreiung. Mit Urteil vom 7.11.2018 (Az: II R 38/15) hat der BFH jedoch klargestellt, dass auch eine Zusammenschau von grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschriften nach ihrem Sinn und Zweck über den eigentlichen Gesetzeswortlaut hinaus möglich ist. Weiterlesen