Steuerpolitische Analyse des Sondierungspapiers einer GroKo

Nach dem Sondierungsergebnis von CDU/CSU und SPD vom 12.1.2018 ist die große Frage, ob die SPD-Basis zum Eintritt in eine neue große Koalition bewegt werden kann. Ob das aus Sicht der Steuerzahler überhaupt wünschenswert wäre, betrachtet dieser Betrag.

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39 Tage nach der Bundestagswahl: Hoffnungsschimmer auf Entlastungen

Jamaika-Koalition setzt Steuerentlastungen auf die Tagesordnung

Schon am ersten Abend ihrer Sondierungsgespräche haben CDU, CSU, FDP und Grüne ein vielversprechendes Ergebnis zum Themenblock Finanzen, Haushalt, Steuern vorgelegt.

An der schwarzen Null, dem Vermächtnis von Wolfgang Schäuble, soll demnach nicht gerüttelt werden. Jamaika plant weiter mit einem Haushalt ohne Schulden. Weiteres Highlight ist die klare Absage an die Einführung von Substanzsteuern. Damit ist offensichtlich die im Wahlprogramm der Grünen geforderte Vermögensteuer als Seifenblase zerplatzt.

Erfreulich ist vor allem, dass sich das Papier auf die Auflistung von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen konzentriert. Jamaika hat somit offenbar die Grundsatzentscheidung getroffen, die Bürger steuerlich zu entlasten. Damit würde man sich deutlich von der großen Koalition abgrenzen, die Haushaltsspielräume zumeist für Mehrausgaben genutzt hat.

Einkommensteuer im Fokus

An erster Stelle führt das Sondierungspapier Entlastungen für Familien mit Kindern sowie für untere und mittlere Einkommensschichten auf. Nimmt man die Parteiprogramme zum Maßstab, dürfte sich eine Tarifentlastung in der Einkommensteuer im Bereich bis zu 60.000 zu versteuerndem Einkommen abspielen. Spannend wird es bei der Familienförderung. Denkbar wäre, dass die Grünen in den Detailverhandlungen auf Abstriche beim Ehegattensplitting drängen, um andere Familienmodelle stärker fördern zu können.

Ernst ist es den angehenden Koalitionären offenbar mit dem Abbau des Solidaritätszuschlags. Ab wann und in welchem Umfang dies geschieht, muss aber noch ausverhandelt werden.

Darüber hinaus sind wohnungs- und klimapolitisch motivierte steuerliche Fördermaßnahmen vorgesehen. Dabei geht es um die energetische Gebäudesanierung sowie für den Mietwohnungsneubau einschließlich der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen an. Zu den beiden erstgenannten Punkten gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Anläufe, die aber politisch bisher nicht durchsetzbar waren. Jamaika kann sich daher auf ausformulierte Entwürfe in den Schubladen des Finanzministeriums stützen.

Endlich Zinsanpassung im Steuerrecht?

Seit Jahren sinkt und sinkt das Zinsniveau, doch im Steuerrecht wird weiterhin mit 5,5% (zur Diskontierung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen) bzw. 6% (zur Diskontierung von Pensionsrückstellungen, bei der Verzinsung von Steuererstattungen/-nachzahlungen) gerechnet, was zu teilweise dramatischen Verzerrungen insbesondere der Steuerbilanz führt, stille Lasten legt und Scheingewinne der Besteuerung unterwirft. Für 2018 könnte endlich im Steuerrecht die Marktrealität Einzug halten. Weiterlesen

Noch 32 Tage bis zur Bundestagswahl: Ehegattensplitting und Abgeltungsteuer ade?

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die dann Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind. Dieser Blogbeitrag analysiert die steuerpolitischen Perspektiven für natürliche Personen nach der Bundestagswahl 2017.

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Positionen zur Bundestagswahl: Abgeltungsteuer

In einem aktuellen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 meldet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zu Wort und formuliert fünf Forderungen, die er den Volksvertretern mit auf den Weg gibt. Forderung Nr. 1 ist ein Plädoyer für den Erhalt der Abgeltungsteuer.  Weiterlesen

Wahljahr 2017 – Der Abgeltungsteuer hinterherweinen

Es klingt paradox, doch beim Wegfall der Abgeltungsteuer wird es wohl so sein, dass der Wegfall einer Steuer im Ergebnis zu einer Steuererhöhung führen wird. Schließlich stellen die 25% Abgeltungsteuer zuzüglich der Zuschlagsteuern bereits den Maximalsatz dar, mit dem Kapitalerträge der Besteuerung unterworfen werden.  Weiterlesen

Guck mal da: Ein steuermindernder Verlust!

Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.

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Schade: Keine Abgeltungsteuer bei Gesellschafterfremdfinanzierung

Kapitalerträge werden grundsätzlich mit 25% Abgeltungsteuer belegt. Dazu gehören auch Zinseinnahmen aus hingegebenen Darlehen. Leider gibt es jedoch auch Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, so zum Beispiel bei der Gesellschafterfremdfinanzierung.  Weiterlesen

Unklarer Gesetzestext: Abgeltungsteuer beim GmbH Gesellschafter

Als 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, wurde diese als großer Wurf gefeiert. Mittlerweile werden die Lobpreisungen leiser, denn immer wieder kommt Streit mit dem Fiskus auf, ob die Abgeltungsteuer greift oder vielleicht doch der (höhere) persönliche Steuersatz. So auch aktuell bei bestimmten Kapitalerträgen von einer GmbH an ihren Gesellschafter.

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Was kommt denn nach der Abgeltungsteuer?

Im vorherigen Beitrag „Abgeltungsteuer – Quo vadis?“ berichteten wir über Pläne aus den verschiedenen politischen Ecken die Abgeltungsteuer letztlich abzuschaffen. Auch aus dem Bundesfinanzministerium war zu hören, dass es solche Gedankenspiele (und wohl auch ein bisschen mehr) für den Zeitraum nach der Bundestagswahl in 2017 gibt. Aber, was kommt denn dann?

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Abgeltungsteuer – Quo vadis?

„Quo vadis?“ bedeutet „Wohin gehst Du?“ und ist als feststehender Ausdruck auf das Johannesevangelium zurückzuführen. Umgangssprachlich wird die Phrase aber eher in der Bedeutung von „Wie soll das weitergehen? benutzt. Damit sind wir auch direkt bei der Abgeltungsteuer, denn wie es hier weitergeht scheint eher fraglich zu sein.

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