Doppelhaushälfte, Sechs-Monats-Frist, Familienheim und innere Tatsache

Manchmal gibt es BFH-Urteile, die bei aller Kürze einen wahren Schatz an interessanten Aussagen erhalten. So auch das BFH-Urteil II R 46/19 vom 6.5.2021. Es geht um einen eigentlich recht einfachen Sachverhalt:  Ein Steuerpflichtiger bewohnt eine Doppelhaushälfte, die andere Hälfte des Hauses wird von seinem Vater genutzt. Als dieser verstirbt, entschließt sich der alleinerbende Sohn, die beiden Häuser mittels Durchbruchs miteinander zu verbinden und die nunmehr einheitliche Wohnung komplett zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Allerdings vergehen zwischen den Tod des Vaters und dem Einzug mehr als sechs Monate. Daher versagt das Finanzamt die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.

Zurecht? Tja, wenn die Antwort so einfach wäre. Weiterlesen

Kein Abzug von Kosten für Prozess rund ums Einfamilienhaus

Kosten eines gerichtlichen Prozesses sind seit einigen Jahren nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Wie bereits mehrfach im NWB Experten-Blog ausgeführt, ist das Tatbestandsmerkmal „Verlust der Existenzgrundlage“ so einschneidend, dass es im Prinzip kaum noch Fälle gibt, in denen Prozesskosten, die den privaten Bereich betreffen, abziehbar wären. Und seien wir doch ehrlich: Da die Finanzgerichte unter „Existenzgrundlage“ fast unisono nur die „wirtschaftliche Existenz“ sehen, würde der Abzug der Kosten, selbst wenn er möglich wäre, ins Leere laufen. Denn wer seine wirtschaftliche Existenz verloren hat, zahlt in aller Regel auch keine Steuern mehr. Damit ist § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG eine Vorschrift, die den Abzug von Prozesskosten generell verhindert. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im April 2018

Wie gehabt hier wieder drei aktuelle Verfahren. Diesen Monat stelle ich zwei Verfahren vor dem BVerfG vor. Einmal geht es um die Rechtsmäßigkeit de4s sogenannten Sanierungserlasses und einmal um die Abzinsung von Angehörigendarlehen. Zu guter Letzt geht es vor dem BFH noch um die Frage der erlaubten Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags.  Weiterlesen