Alter Wein in neuen Schläuchen: BMAS reaktiviert SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ab Oktober 2022

AHA-L-Regel, Schutzmasken, Tests, Homeoffice, Impfangebote: Die Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz schienen mit Ablauf des 25.5.2022 der Vergangenheit anzugehören. Das BMAS wird ab 1.10.2022 jedoch abermals eine Corona-ArbSchV reaktivieren, die bis 7.4.2023 befristet gilt.

Hintergrund

Erstmals im Frühjahr 2020 hat der Verordnungsgeber mit einem speziellen Maßnahmenpaket Regelungen für den betrieblichen Corona-Infektionsschutz erlassen (Corona-ArbSchV, BMAS v. 20.4.2020), die nachfolgend mehr an die veränderte Infektionslage angepasst wurden. In ihrer letzten Fassung galt die Corona-ArbSchV bis 25.5.2022 und wurde nicht verlängert (weitere Details hierzu in der NWB Online-Nachricht  Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert (BMAS); stattdessen hat das BMAS fortan Empfehlungen für den betrieblichen Infektionsschutz in Form von FAQ bereitgestellt. Nach Billigung der Bundesregierung will das BMAS jetzt ab Herbst 2022 für einen befristeten Zeitraum wieder eine neue Corona-ArbSchV erlassen (s. NWB Online-Nachricht: Arbeitsrecht | Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Oktober (Bundesregierung).

Was ist neu?

Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA5 des Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht bereits während der Sommermonate ein erhöhtes Infektionsgeschehen, das im Herbst/Winter vermutlich noch zunimmt. Weiterlesen

Update: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) abermals verlängert

Am 16.3.2022 hat das Bundeskabinett auf Vorlage des BMAS eine neue Corona-ArbSchV beschlossen, die am 20.3.2022 in Kraft getreten und bis 25.5.2022 befristet ist. Was bedeutet das für den betrieblichen Infektionsschutz?

Hintergrund

Die seit Januar 2021 geltende Corona-ArbSchV wurde mehrfach geändert. Die Geltungsdauer der bisherigen Corona-ArbSchV (v. 25.6.2021) endete mit Ablauf des 19.3.2022. Mit Rücksicht auf das aktuelle Infektionsgeschehen sollen mit der neuen Corona-ArbSchV v. 18.3.2022 für einen Übergangszeitraum in allen Lebensbereichen weiterhin bestimmte Basisschutzmaßnahmen unter weitgehender Verantwortung des Arbeitgebers getroffen werden.

Was ist neu?

Die neue Corona-ArbSchV verpflichtet den Arbeitgeber weiterhin zur Festlegung eines betrieblichen Hygienekonzepts unter Beachtung des ArbSchG, der ArbSchV und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (v. 10.8.2020). Anders als bisher sollen die konkreten Schutzmaßnahmen künftig aber stärker in der Eigenverantwortung der Arbeitgeber liegen. Der Arbeitgeber soll unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens und der besonderen tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren selbst festlegen, ob und in welchem Umfang nachfolgende Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Zum Schutzprogramm zählen im betrieblichen Infektionsschutz weiterhin folgende Maßnahmen: Weiterlesen

BMAS-Entwurf für eine neue Corona-ArbSchV mit Schwächen

Das BMAS hat den Entwurf einer Corona-ArbSchV vorgelegt, die am 1.7.2021 In Kraft treten soll, das Bundeskabinett befasst sich damit (voraussichtlich) heute am 23.6.2021. Doch der neue Entwurf hat Schwächen.

Hintergrund

Die 3.ÄndV zur Corona-ArbSchV vom 21.4.2021, die seit 23.4.2021 gilt (BAnz AT v. 22.4.2021 V 1), ist bis 30.6.2021 befristet. Die in den früheren Fassungen enthaltene Homeoffice-Pflicht wurde in § 28b Abs.7 IfSG – befristet bis 30.6.2021 – eingefügt, die Testangebotspflicht für Unternehmen umfassend geregelt – ich habe berichtet. Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht soll auslaufen, eine Folgeverpflichtung im IfSG ist nicht in Sicht.

Welche Änderungen sind geplant?

Mit Rücksicht auf das bundesweit rückläufige infektionsgeschehen sollen in der neuen Verordnung ab 1.7.2021 nur noch grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung Komma die Testangebotspflicht des Arbeitgebers sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte geregelt werden; die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und Handlungsanweisungen der Unfallversicherungsträger gelten unverändert fort. Wichtig sind insbesondere folgende Punkte: Weiterlesen