Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – was ist zu tun aus Arbeitgebersicht?

„Der gelbe Schein“ wird elektronisch – eigentlich schon mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III in 2019 beschlossen, kommt nach einer längeren Pilotierungsphase endgültig die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum 1.1.2023.

Leider müssen die Arbeitgeber in Zukunft zweigleisig fahren, da kein vollständiger elektronischer Umstieg möglich ist. Das ist wirklich ärgerlich, denn die eAU gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende und für Minijobs außerhalb von Privathaushalten. Des Weiteren sind Ärzte von der Übermittlungspflicht ausgenommen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

Was ist neu im Anwendungsbereich der eAU?

Wird eine sog. Arbeitsunfähigkeit festgestellt, übermittelt der Arzt (m/w/d) die notwendigen Daten, die sich bisher auf der papierhaften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befunden haben, elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Weiterlesen