Corona-Pandemie – Schutzmasken: Droht nach der Ansteckungswelle jetzt eine Abmahnungswelle?

Die gute Tat kann teuer werden: Wer angesichts von Versorgungsengpässen Gesichtsmasken produziert und in den Verkehr bringt, sollte auf den Bezeichnungsschutz achten. Andernfalls droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hat eine gewaltige Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Infizierten-Zahlen schnellen exponentiell in die Höhe. Immer öfter stößt vor diesem Hintergrund das deutsche Gesundheitswesen an seine Grenzen, nicht nur bei der Bettenkapazität in Kliniken für die Intensivmedizin, sondern auch bei der Versorgung mit dringend notwendigen medizinischen Ausrüstungen wie z.B. Beatmungsgeräten. Inzwischen gewinnt auch der Schutz des Personals immer mehr an Bedeutung, dass mit ärztlicher Betreuung oder Pflege befasst ist. Ein wirksamer Schutz durch Gesichts- oder Atemschutzmasken scheitert aber immer häufiger an der Versorgungslage: eine immer größere Zahl an Masken wird nachgefragt, mehr als produziert werden können.

Firmen, Selbständige und sogar Privatpersonen beginnen damit, zunehmend zum zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus selbständig Gesichtsmasken herzustellen, nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch im Auftrag von Gebietskörperschaften, Pflegeeinrichtungen oder Altenheimen.

Allerdings kann die gute Tat teuer werden: Nämlich dann, wenn der Mund- oder Nasenschutz unter einer falschen Bezeichnung angeboten und deshalb (anwaltlich) abgemahnt wird. Worauf ist zu achten? Weiterlesen