Anspruch auf Eigentum am Familienheim nicht steuerbefreit!

Der Erwerb von Todes wegen am Familienwohnheim durch den überlebenden Ehegatten ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG grundsätzlich steuerbefreit. Dabei muss tatsächlich das Familienheim selber übergehen.  Weiterlesen