Endlich: Übergangsfrist für „Kassen“ und „Aufzeichnungsgeräte“ bis 30.9.2020 beschlossen

Heute erlaube ich mir eine sehr kurze, dafür aber wichtige Meldung: Die Referatsleiter von Bund und Ländern haben nun endlich eine Übergangsfrist für die Einrichtung von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Diese Frist gilt damit offenbar auch für die Meldung der Kassen und Aufzeichnungsgeräte an die Finanzverwaltung, die eigentlich bis zum 31.1.2020 hätte erfolgen müssen.

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Wann hat der Spuk rund um die Meldung der Kassensysteme ein Ende?

Ab dem kommenden Jahr müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die bestimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher protokolliert. Die betroffenen Aufzeichnungs- bzw. Kassensysteme müssen zudem innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Die erstmalige Mitteilung muss bis zum 31.1.2020 erfolgen.

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