Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Lebensmittelpunkt im Ausland?

Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach dem Welteinkommensprinzip werden von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht inländische und ausländische Einkünfte erfasst.

Aber schließt die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen Wohnsitz im Ausland hat, die unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet? Hierüber hatte nun der BFH zu entscheiden (Urteil vom 23.10.2018 – I R 74/16). Weiterlesen

In dubio pro reo oder Beweise müssen her!

Wenn das Finanzamt Beweise für ausländische Kapitalerträge hat, dann darf es hier auch Zuschätzungen tätigen, wenn es die konkrete Höhe der hinterzogenen Einnahmen nicht konkret feststellen kann. Aber Beweise für ausländische Einnahmen müssen schon her, wie aktuell das FG Berlin-Brandenburg (Az: 14 K 14207/15) darlegt.  Weiterlesen