Freiberufler: neue Maßstäbe für Autodidakten oder „Zurück in die Zukunft“

Die Katalogberufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfordern grundsätzlich eine akademische Vorbildung. Bereits seit längerem erkennt die Rechtsprechung auch Autodidakten mit vergleichbarem Wissensstand die Vorzüge der Freiberuflichkeit zu.

Da Autodidakten wegen der besonderen Art und Weise ihres Wissenserwerbs durch das Raster der typisierten Katalogberufe fallen, ist stets eine individuelle Entscheidung über die Vergleichbarkeit der berufsspezifischen Kenntnisse zu treffen. Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen.

Deren Modus und Maßstab wurde in jüngerer Zeit durch den BFH präzisiert.

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