Revisionsverfahren BFH X R 9/24: Berechnung Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung

Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Doppelbesteuerung nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen, wobei die Vergleichsrechnung auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vorzunehmen ist.

Abweichend davon wollte der Kläger im Ausgangsverfahren (FG des Saarlandes, 3 K 1072/20) erreichen, dass höchstens 58 % seiner Rente der Steuer unterworfen werden, denn er hatte 42 % seiner Altersvorsorgebeiträge aus versteuertem Einkommen erbracht. Der Besteuerungsanteil von 76 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 a)aa) EStG führe zu einer Übermaßbesteuerung.

Das FG des Saarlandes wies die Klage ab, ließ allerdings die Revision unbeschränkt zu. Die Berechnungsweise des Klägers sei zur Feststellung einer Doppelbesteuerung grundsätzlich nicht geeignet, da sie die Lebenserwartung des Klägers nicht berücksichtigt. Das Alterseinkünftegesetz sei verfassungsgemäß. Die Berechnung einer Doppelbesteuerung sei nach dem Nominalwertprinzip vorzunehmen. Weiterlesen

Kranken- und Pflegeversicherung: Neues zu Beitragsvorauszahlungen

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Sie sind grundsätzlich in dem Jahr als Sonderausgaben absetzbar, in dem sie gezahlt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Beiträge, die im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden (Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG).

Doch dieses Abflussprinzip wurde im Jahre 2011 eingeschränkt bzw. eine wunderbare Steuerspar-Option eröffnet: Weiterlesen