Sterbegeld oder „Mit der einen Hand gegeben, mit der anderen genommen“

Nicht einmal der Tod ist umsonst; Bestattungen können recht teuer werden. Beim Tod eines nahen Angehörigen kann daher ein Sterbegeld wenigstens die finanzielle Belastung etwas verringern, auch wenn es das Leid natürlich nicht lindern kann. Doch wie immer im Leben – und eben im Tod: Der Fiskus will mitreden. Anders ausgedrückt: Er will von dem Sterbegeld Steuern kassieren, und zwar am liebsten in voller Höhe und ohne jegliche Steuerminderung. Der BFH gewährt der Finanzverwaltung die entsprechende Unterstützung, und zwar jüngst auch zulasten der Hinterbliebenen von Beamten.

Man kann daher auch sagen: Was der Staat den Hinterbliebenen mit der einen Hand gibt, nimmt er mit der anderen wieder zurück.

Zunächst zur betrieblichen Altersversorgung allgemein. Weiterlesen