Bürokratieabbau bleibt auch im neuen Jahr ein (politischer) Dauerbrenner. Auf allen Ebenen werden größere Anstrengungen beim Bürokratieabbau gefordert. Aber wo bestehen noch Entlastungspotentiale?
Hintergrund
Am 1.1.2025 sind das Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) und die Bürokratientlastungsverordnung (BEV) in Kraft getreten. Die Bundesregierung, auf die das BEG IV zurückgeht, erwartet durch das Artikelgesetz, das unterschiedlichste Rechtsbereiche betrifft, finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr. Auch die BEV ist Teil der sog. Meseberger Beschlüsse zum Bürokratieabbau und enthält 32 Rechtsänderungen, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf rund 420 Millionen Euro beläuft – ich habe im Blog weiderholt berichtet.
Wirtschaft und Normenkontrollrat fordern weitere Entlastungsmaßnahmen
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: Auch unmittelbar nach Inkrafttreten von BEG IV und BEV fordert die Wirtschaft nach „dem Schritt in die richtige Richtung“ weitere Entlastungen. Nach einer Studie des IfO-Instituts im Auftrag der IHK München und Oberbayern entgehen Deutschland jedes Jahr durch überbordende Bürokratie bis zur 146 Mrd. Euro an Wirtschaftsleistung. Damit schlummert im Bürokratieabbau ein gewaltiges wirtschaftliches Wachstumspotential. Auch aus Sicht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), der alle Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene mit seiner Expertise begleitet, muss der Bürokratieabbau dringend schneller vorankommen, um einen Kollaps der öffentlichen Verwaltung zu verhindern. Deshalb müsse die nächste Bundesregierung fundamentale Änderungen vornehmen, den Vollzug ihrer Reformen bei der Gesetzgebung gleich mitdenken und Prozesse ändern. Weiterlesen