Bergschäden: Schadensersatz gehört zumeist zur reinen Vermögenssphäre

Meine Heimatstadt Herten hat zwei Superlative zu bieten: Sie war einmal die größte Bergbaustadt Europas und angeblich ist sie immer noch Europas zweitgrößte Stadt ohne eigenen Bahnhof. Immerhin: Der Bahnhof ist in Planung, so dass das eine Prädikat wohl bald entfällt. Das andere Prädikat hingegen ist schon seit einigen Jahren Geschichte, denn die Schachtanlagen sind geschlossen. Was geblieben ist, sind die Bergschäden. Zwar sind Risse in den Wänden oder Schieflagen ganzer Straßenzüge nicht mehr an der Tagesordnung, aber auch heute noch sind Bergschäden zu beobachten.

Zumindest gelingt es vielen Geschädigten, bei den Verursachern einen Schadensersatz durchzusetzen, wenn auch oftmals erst nach externer Unterstützung wie etwa dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer. Nun habe ich keinen Überblick, wie es in anderen Regionen aussieht, doch ich habe den Eindruck, dass es oft (nur) auf Pauschalzahlungen hinausläuft, die geleistet werden. Aber sind die Zahlungen eines Bergbauunternehmens als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen, wenn es um eine Mietwohnimmobilie geht? Im Prinzip nein – so der BFH. Weiterlesen