Gut gepokert!

Gewinnerserie Teil 3 – Steuerpflicht von Preisgeldern bei Pokerturnieren

Spielgewinne sind nicht in jedem Fall steuerfrei. So sind bspw. auch die vereinnahmten Preisgelder aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar. Nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben stellt das Turnierpokerspiel nämlich kein reines ­– und damit nicht steuerbares – Glückspiel dar. Es liegt viel mehr eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel vor.

Manchmal wird der Mut nicht nur im Spiel, sondern auch vor dem Finanzgericht belohnt, wie ein aktueller Fall zeigt.  Hier hat das FG Münster nun beurteilen müssen, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme u.a. an Pokerturnieren zu einer gewerblichen Tätigkeit führt (FG Münster, Urteil v. 12.10.2018 – 14 K 799/11 E,G) Weiterlesen