Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert

Am 15.9.2021 hat das Bundeskabinett die Zugangserleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld bis Jahresende 2021 verlängert. Wer davon profitiert und was davon zu halten ist.

Hintergrund

Die Erleichterungen beim Bezug vom Kurzarbeitergeld haben während der Corona-Pandemie wirksam vor einer Massenarbeitslosigkeit geschützt. Grundlage des Bundes hierfür waren das Beschäftigungssicherungsgesetz und die vom Bundeskabinett auf Vorlage des BMAS beschlossenen Kurzarbeitergeldverordnungen. Zuletzt hatte das Bundeskabinett am 9.6.2021 mit der 3.ÄndV zur Änderung der KurzarbeitergeldVO den Handlungsrahmen ausgeweitet.

Was gilt jetzt bis Jahresende 2021?

Jetzt hat das Bundeskabinett am 15.9.2021 beschlossen, die erweiterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeträge für Arbeitgeber bis 31.12.2021 zu verlängern. Die Änderungen treten nach Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das bedeutet: Weiterlesen