Kommt die besondere Steuervergünstigung für Blutspender?

Zum Weltblutspendetag am 14. Juni 2019 haben die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag als zusätzliche Anreize für Blutspender die Gewährung von Geschenken, wie z. B. Schwimmbad- oder Kinogutscheinen, in Betracht gezogen, um Engpässe bei Blutspenden in Deutschland einzudämmen.

In Polen können Blutspender auch Steuervergünstigungen geltend machen. Wie groß diese ausfallen, hängt von der gespendeten Blutmenge ab. Die Aufnahme entsprechender Regelungen im deutschen Einkommensteuergesetz wäre möglich. Derzeit läuft eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag mit der Forderung, dass jeder Blutspender für bis zu 4 Blutspenden pro Jahr, für die er keine finanzielle Entschädigung erhalten hat, Sonderausgaben in Höhe von 100 Euro pro Blutspende in seiner Einkommensteuererklärung abziehen kann. Weiterlesen