Stipendium mindert nicht zwingend die Werbungskosten für eine Zweitausbildung

Wird ein Stipendium zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts eines Studierenden gewährt, mindern die erhaltenen Zahlungen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Zu diesem erfreulichen und rechtskräftigem Urteil kam das Finanzgerichts Köln in  seiner nun veröffentlichten Entscheidung vom 15.11.2018 (Az. 1 K 1246/16). Weiterlesen