Übertragung zum Buchwert nach § 6 Abs. 3 EStG

Ausweislich der Vorschrift gilt: Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Vor dem BFH (Az: IV R 14/18) ist nun die Rechtsfrage anhängig, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte auch dann vorzuführen sind, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Sonderbetriebsvermögens bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juli 2019

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Absatz 4a EStG, eine Streitfrage rund um die § 6b-Rücklage sowie um eine schenkungssteuerliche Thematik.

Weiterlesen

Einbringung oder mehr als 100 Prozent geht nicht

Bei der Einbringung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG heißt es seit „Jahr und Tag“, der einbringende Gesellschafter müsse zur Gewährung der Buchwertfortführung neue Gesellschaftsanteile erhalten. So weit so gut. Doch wie können bei der Einbringung eines Betriebs in eine Einmann-GmbH & Co. KG, an der der Einbringende ohnehin 100 Prozent hält, neue Gesellschaftsanteile ausgegeben werden?

Bislang hat sich die Praxis damit „trösten“ können, dass auch eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II zur Gewährung von Gesellschaftsrechten führte. Es wurde also mehr auf die betragsmäßige Höhe des Kapitalkontos als auf die prozentuale Beteiligung, die das Kapitalkonto I verbrieft, geachtet. Dem hat der BFH aber ausdrücklich einen Riegel vorgeschoben (BFH 29.07.15, IV R 15/14 und 04.02.2016, IV R 46/12). Das BMF akzeptiert die Rechtsprechung (BMF 26.07.2016, BStBl 2016 I S. 684). Nun verbrieft also nur die Verbuchung auf dem Kapitalkonto I Gesellschaftsrechte in einer KG.

Aber wenn, wie erwähnt, hier bereits 100 Prozent „auf dem Konto stehen“, können zumindest begrifflich oder mathematisch – wie man es auch nimmt – keine weiteren Gesellschaftsrechte hinzukommen. Weiterlesen

Antrag auf Buchwertfortführung auch nach § 50i EStG stellen

In der Praxis ist oftmals der Fall anzutreffen, dass GmbH-Anteile in eine GmbH & Co. KG eingebracht werden, um zum Beispiel einen Anteilsverkauf vorzubereiten. Der Vorgang kann nach § 24 UmwStG grundsätzlich zu Buchwerten erfolgen. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass bei reinen Inlandsfällen jedoch oftmals § 50i EStG nicht beachtet wird, weil gemutmaßt wird, dass dieser nur Einbringungen unter Beteiligung von Steuerpflichtigen betrifft, die ihren Sitz im Ausland haben. Doch diese Annahme ist zumindest nach dem Willen des BMF falsch. Im BMF-Schreiben vom 21.12.2015  (IV B 5 – S 1300/14/10007 BStBl 2016 I S. 7) heißt es:

Weiterlesen