Neue Rechtsprechung stärkt das Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt

Bisher hatte der Steuerbürger nur einen Anspruch auf eine sog. ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Akteneinsicht. Dies ist kein wirksamer Anspruch. Denn meist wurde die Akteneinsicht zulässigerweise abgelehnt. Hierzu konnte sich das Finanzamt oft hinter die Begründung zurückziehen, dass der Geschäftsgang der Behörde sonst übermäßig belastet würde.

Neue Rechtsprechung bringt Bewegung
Nun wird es jedoch interessant aufgrund der neuen Rechtsprechung des EuGH. Diese kann möglicherweise zu einer neuen Rechtslage in Deutschland führen, die für Steuerpflichtige wesentlich günstiger wäre.

Der Fall des EuGH:
Der EuGH hat festgestellt, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte in der Weise zu verstehen ist, dass auf Antrag ein Zugang zu den Informationen und Dokumenten möglich sein muss, die in der Verwaltungsakte enthalten sind und die von der Behörde für den Erlass ihrer Entscheidung berücksichtigt werden (Urteil v. 9.11.2017, Aktenzeichen: C-298/16). Der EuGH lässt eine Ausnahme nur zu, wenn eine Beschränkung des Zugangs zu diesen Informationen und Dokumenten durch Ziele gerechtfertigt ist, die dem Gemeinwohl dienen. Auch wenn dieses Urteil einen umsatzsteuerlichen Rechtsstreit betraf, sind die Ausführungen des EuGH möglicherweise allgemeingültig und könnten dazu führen, dass sich die Rechtslage wesentlich ändert.
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