Abermalige Verlängerung der Corona-Hilfen bis Ende Juni 2022?

Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder und das BMWi haben sich am 8.2.2022 dem Vernehmen nach dafür ausgesprochen, die bis Ende März 2022 laufende Überbrückungshilfe IV nochmals um drei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

Seit März 2020 pumpen Bund und Länder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Menge (Steuer)Geld in die Wirtschaft, insbesondere steuerbare, aber bei Beachtung der Förderbedingungen nicht rückzahlbare Zuschüsse. Anspruch auf die sogenannte Überbrückungshilfe IV (ÜHi IV) haben Unternehmen und Solo-Selbstständige, deren Umsatz im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vor-Corona-Jahr 2019 um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist.  Die ÜHi IV soll nach der Forderung der Wirtschaftsminister der Länder und des Bundeswirtschaftsministers nun bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Final entscheiden muss das die Bundesregierung.

Wie sind die Verlängerungspläne zu bewerten?

Erst am 7.1.2022 hatten BMF und BMWi mitgeteilt: Wir haben daher beschlossen, die Überbrückungshilfe bis zum 31.3.2022 zu verlängern und dabei weiter an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen. Insbesondere die Unternehmen, die durch die zusätzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind, wie etwa die 2G-Regelungen oder die Absage von Weihnachtsmärkten, erhalten gezielte Unterstützung.“

Zugegeben: Die Situation mancher Branchen ist auch seit knapp zwei Jahren noch immer äußerst angespannt, viele Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie, der Freizeit- und Messewirtschaft hätten den wiederholten Corona-Lockdown nicht überleben können, hätte der Staat ihnen nicht finanziell unter die Arme gegriffen. Weiterlesen

Corona-Soforthilfen: Seltsames Verständnis des Begriffes „unbürokratisch“

„Schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen – darum geht es bei den Corona-Soforthilfen, auf die sich Bund und Länder in kürzester Zeit geeinigt haben“. So steht es noch heute auf der Internetpräsenz der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-soforthilfen-1737444).

Aktuell müssen diejenigen, die die Soforthilfe seinerzeit beantragt haben, allerdings mit einem seltsamen Verständnis des Begriffes „unbürokratisch“ leben. Denn sie werden im Zuge der „Rückmeldung des Liquiditätsengpasses Soforthilfe 2020“ aufgefordert, ihren damaligen Liquiditätsengpass zu berechnen – selbstverständlich nach den seinerzeit bestehenden Regularien, an die sich heute auch noch jedermann erinnern kann. Und selbstverständlich darf der Hinweis auf eine drohende Strafverfolgung wegen eines eventuellen Subventionsbetrugs nicht fehlen. Wo kämen wir denn auch hin, wenn man denjenigen, die Corona-Soforthilfen beantragt haben, nicht wenigstens etwas Angst machen würde?

In der Praxis sieht es derzeit so aus, dass viele Selbstständige, die in 2020 die Soforthilfen allein beantragt haben, nun ihren Steuerberater konfrontieren (müssen). Vielleicht mag es Kolleginnen und Kollegen geben, die an den diversen Anträgen auf Corona-Hilfen bzw. Überbrückungshilfen Freude hatten und die sich nun gleichermaßen über die Überprüfungen freuen. Ich persönlich kenne allerdings niemanden. Weiterlesen

Corona-Schutzschirm hilft Studenten aus der Klemme

Studenten, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, können seit 15.6.2020 eine Überbrückungshilfe des Bundes beantragen: Bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 sollen helfen, dass Studenten auch in der Corona-Krise ihr Studium nicht aus wirtschaftlichen Gründen abbrechen müssen. Weiterlesen