Wenn die Restrukturierung schief geht: Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken

Unverändert hat uns „Corona“ im Griff. Entgegen anderer Länder scheint es in der Europäischen Union allgemein und in Deutschland im Besonderen nicht zu gelingen, mit einer schnellen Impfstrategie ein schnelles Ende der Belastungen zu erreichen. Während in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft das Geschäft brummt, darben andere Branchen. Daneben gibt es aber auch immer wieder Unternehmen, die auch ohne „Corona“ in Schwierigkeiten wären.

In vielen Fällen wird versucht, Unternehmen mittels Restrukturierungen wieder auf das Gleis zu setzen. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass ein Scheitern insolvenzrechtliche Haftungsrisiken und strafrechtliche Risiken für die gesetzlichen Vertreter nach sich ziehen kann. In diesem Blog werden beispielhaft einige wichtige Risiken adressiert. Weiterlesen

Corona-bedingte Aussetzung des Insolvenzeröffnungsgrundes „Überschuldung“

Reform des Überschuldungsbegriffs durch das SanInsFoG – Braucht man die Überschuldung überhaupt noch?


Mit Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt die Änderung des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG). Ziel ist eine Verlängerung des Verzichts auf eine Antragspflicht bei Vorliegen der Überschuldung bis zum Ende des Jahres 2020. Es soll vorübergehend vermieden werden, dass derzeit zahlungsfähige Unternehmen bedingt durch die Coronakrise zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden.

Da der Insolvenzgrund der Überschuldung seit Anfang März 2020 insgesamt doch recht lange ausgesetzt sein wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es dieses Insolvenzgrundes überhaupt bedarf oder ob man ihn einfach aufheben könnte? Weiterlesen

Corona-Insolvenzschutz: Bundestag bringt Gesetz zur Verlängerung der Antragsfrist auf den Weg

Der Bundestag hat am 10.9. 2020 in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes – COVInsoAG- (BT-Drs. 19/22178) beraten.

Hintergrund

Durch das COVInsAG, das Bestandteil Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (v. 27.3.2020, BGBl. I S. 569) ist, ist diese Pflicht rückwirkend ab 1.3.2020 bis zum 30.9.2020 ausgesetzt worden. Auch das Recht der Gläubiger, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für zahlungsunfähige oder überschuldete Schuldner zu beantragen (so genannte Gläubigerfremdanträge oder Fremdanträge) gilt für Anträge, die zwischen dem 28.3. und 28.6.2020 gestellt worden sind, das Insolvenzverfahren nur dann eröffnet wird, wenn der Insolvenzgrund bereits am 1.3.2020 vorlag (§ 3 COVInsAG). Ziel dieser Sonderregelung ist es, die Fortführung von Gesellschaften zu ermöglichen, die durch die COVID-19-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und ohne dieses Gesetz insolvent wären. Ihnen soll die Zeit gegeben werden, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und mit Gläubigern und Kapitalgebern Finanzierungsvereinbarungen (z. B. Darlehen) und Sanierungsabreden (z. B. Schuldenschnitte) zu verabreden, um die wirtschaftliche Schieflage in den Griff zu bekommen. Weiterlesen