Corona-Krise: Bund und Länder schaffen weitere Erleichterungen im Bereich von Lohn- und Umsatzsteuer

Stand: 03./04.04.2020

Das BMF hat am 3.4.2020 Neuigkeiten zu lohnsteuerlichen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise veröffentlicht; auch bei der Umsatzsteuer wollen Bund und Länder weitere Erleichterungen schaffen.

Besonders erfreulich: Zusätzliche Sonderzahlungen von Arbeitgebern in der Corona-Krise bleiben in Höhe von 1.500 Euro bis Jahresende steuer- und abgabenfrei! Weiterlesen

Corona-Pandemie – Schutzmasken: Droht nach der Ansteckungswelle jetzt eine Abmahnungswelle?

Die gute Tat kann teuer werden: Wer angesichts von Versorgungsengpässen Gesichtsmasken produziert und in den Verkehr bringt, sollte auf den Bezeichnungsschutz achten. Andernfalls droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Hintergrund

Die Corona-Pandemie hat eine gewaltige Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Infizierten-Zahlen schnellen exponentiell in die Höhe. Immer öfter stößt vor diesem Hintergrund das deutsche Gesundheitswesen an seine Grenzen, nicht nur bei der Bettenkapazität in Kliniken für die Intensivmedizin, sondern auch bei der Versorgung mit dringend notwendigen medizinischen Ausrüstungen wie z.B. Beatmungsgeräten. Inzwischen gewinnt auch der Schutz des Personals immer mehr an Bedeutung, dass mit ärztlicher Betreuung oder Pflege befasst ist. Ein wirksamer Schutz durch Gesichts- oder Atemschutzmasken scheitert aber immer häufiger an der Versorgungslage: eine immer größere Zahl an Masken wird nachgefragt, mehr als produziert werden können.

Firmen, Selbständige und sogar Privatpersonen beginnen damit, zunehmend zum zusätzlichen Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus selbständig Gesichtsmasken herzustellen, nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch im Auftrag von Gebietskörperschaften, Pflegeeinrichtungen oder Altenheimen.

Allerdings kann die gute Tat teuer werden: Nämlich dann, wenn der Mund- oder Nasenschutz unter einer falschen Bezeichnung angeboten und deshalb (anwaltlich) abgemahnt wird. Worauf ist zu achten? Weiterlesen

Corona-Krise: Bürgschaft oder Insolvenz? Das ist hier die Frage

Am 23.3.2020 ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020, das Unternehmen zur Verfügung steht, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, an den Start gegangen. Konkret heißt dies, dass Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Für kleine und mittlere Unternehmen können Betriebsmittel mit 90 Prozent Haftungsfreistellung finanziert werden. Für größere Unternehmen gibt es eine 80-prozentige Haftungsfreistellung.

Wie Professor Jahn hier im NWB Experten-Blog bereits berichtet hat, ist im Gespräch, dass Kredite für Firmen mit zehn bis 250 Beschäftigten mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden. Das hilft aber den etwas größeren Unternehmern, also den klassischen Mittelständlern, nicht weiter. Sie werden nach wie vor mit 20 Prozent haften müssen, und zwar mit ihrem Privatvermögen. Die Praxis zeigt, dass die Banken und Sparkassen gerade wegen oder trotz der jetzigen Situation nicht zu (weiteren) Zugeständnissen bereit sind.

Damit stehen zahlreiche Mittelständler derzeit vor der Frage: Melde ich Insolvenz an oder will ich tatsächlich mit meinem (weiteren) Privatvermögen haften? Weiterlesen

Corona-Krise: Alles „ready“ für die Kurzarbeit?

Die notwendigen Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Krise veranlasst viele Unternehmen sich über die Möglichkeit der Kurzarbeit zu beschäftigen, insbesondere in Branchen, in denen Kurzarbeit bisher die nicht üblich war.

Auch wenn aktuell Erleichterungen im Raum stehen, sind diverse Überlegungen und Vorbereitungen vor Beantragung der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit zwingend erforderlich:

Kann ich in meiner Branche Kurzarbeit einführen? Weiterlesen

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen im Insolvenzrecht beschlossen!

Nach dem Bundestag (BT-Drs. 19/18110 v. 25.3.2020) hat jetzt auch der Bundesrat dem Gesetzespaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zugestimmt. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ wird jetzt auch die Fortführung von Unternehmen unterstützt, die infolge von Corona insolvent geworden oder in eine bedrohliche, wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Es ist nicht zu erwarten, dass der Bundesrat hiergegen am 27.3.2020 noch Einspruch erhebt – gut so!

Hintergrund

Über die gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie habe ich mehrfach berichtet. Trotz staatlicher, finanzieller Rettungsschirme, trotz staatlicher Kredit- und Zuschussprogramme auf Bundes- und Landesebene sind viele, an sich kerngesunde Unternehmen in ihrer Existenz bedroht: Geraten Unternehmen infolge der Corona-Pandemie in Insolvenz, können nicht nur Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen (§ 14 InsO); auch die Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Unternehmen sind zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Diese Pflicht ist straf- und haftungsbewehrt. Weitere Haftungsgefahren resultieren aus gesellschaftsrechtlichen Zahlungsverboten bei eingetretener Insolvenzreife (§ 64 S. 1 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 1 AktG, § 130a Abs. 1 S.1,  § 177a S. 1 HGB und § 99 S. 1 GenG). Auch die Vereinsvorstände unterliegen haftungsbewehrten Insolvenzantragspflichten (§ 42 Abs. 2 BGB).

Zielsetzung des Änderungsgesetzes im Insolvenzrecht

Ziel des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (vom 25.3.2020, BT-Drs.19/18110)  ist es, die Fortführung von Unternehmen zu ermöglichen und zu erleichtern, die infolge der Corona-Krise insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten mit Insolvenzrisiko haben. Weiterlesen

Corona-Virus: ALG II auch für Selbständige

Hilfsbedürftige Selbständige können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Empfänger von ALG II dürfen also auch selbstständig tätig sein. Unter welchen Voraussetzungen können sie einen Antrag stellen, was ist zu beachten?

Wer ist hilfsbedürftig?

Auch hilfsbedürftige Selbstständige fallen in den Anwendungsbereich des SGB II. Somit dürfen Empfänger von Hartz IV durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Dies ist sogar ausdrücklich erwünscht, da eine (Neben-)Tätigkeit erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. Im SGB II gibt es keine Arbeitszeit-Obergrenze.

Welche Einkünfte werden angerechnet?

Einkünfte ab 100 Euro mindern den Hartz-4-Anspruch. Beim Verrechnen höherer Beträge wird nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Informieren Sie sich über Vermögen und Freibeträge. Weiterlesen