Going Concern in „Corona-Zeiten“

Für den Jahres- und Konzernabschluss ist nach der Fortführungsannahme von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, solange dem keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, ähnlich auch die IFRS). Infolge des weltweiten Herunterfahrens der Unternehmenstätigkeit stellt sich trotz erheblicher staatlicher Unterstützung für die Bilanzierer die Frage, ob sie ihrer Rechnungslegung die Fortführungsannahme weiterhin zugrunde legen können. Die Entscheidung dieser Frage wird vielfach erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Weiterlesen

Corona-Krise: Gesetzgeber beschließt Entschädigung bei coronabedingter Kinderbetreuung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (InfSchG) hat der Bundesgesetzgeber insbesondere eine staatliche Entschädigungspflicht für Eltern von Kindern bis 12 Jahren beschlossen, wenn wegen einer epidemischen Lage eine Kinderbetreuungseinrichtung durch behördliche Anordnung geschlossen werden muss. Hiervon können Eltern, aber auch Arbeitgeber finanziell profitieren.

Hintergrund

Ich habe berichtet: Die Auswirkungen der Corona-Krise sind eine gewaltige Bewährungsprobe für unsere Gesellschaft; für unser Gesundheitssystem, die deutsche Wirtschaft, aber auch für uns alle, die Bürger. 156 Mrd. Euro haben Bundestag und Bundesrat bislang in die Gesellschaft gepumpt, um den Corona-Folgen Herr zu werden: Schuldenbremse ade.

Der Deutsche Bundestag hat nun am 25.3.2020 “eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Um einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen, wird die Bundesregierung mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in die Lage versetzt, schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen, auch in finanzieller Hinsicht. Bislang gilt diesbezüglich:  Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des InfSchG vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, sind sie durch das Gesetz grundsätzlich finanziell nicht geschützt. Das wird jetzt geändert: Durch eine Ausweitung der Entschädigung für Sorgeberechtigte von Kindern im Alter bis 12 Jahren, die wegen Corona-bedingter Schließungsanordnung ihre Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen unterbringen, sondern selbst versorgen müssen, zahlt der Staat eine Entschädigung. Das haben Bundestag am 25.3.2020 (BT-Drs.19/18111 v. 24.3.2020) und Bundesrat am 27.3.2020 (BR-Drs. 151/20) beschlossen.

Welche neuen Entschädigungsleistungen gelten? Weiterlesen

Update: Bundeskabinett beschließt Eckpunktepapier „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hinterlassen immer tiefere Wunden. Am 23.3.2020 hat das Bundeskabinett nun ein von BMWi und BMF vorgelegtes Eckpunktepapier beschlossen, nach dessen Inhalt gezielt Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten mit verlorenen Zuschüssen des Bundes unterstützt werden sollen.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet, dass die Auswirkungen des Coronavirus nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch die deutsche Wirtschaft vor eine in dieser Form einzigartige Herausforderung stellen. Tausende, bislang völlig intakte Unternehmen geraten unverschuldet in finanzielle Not. In dieser Situation hat die Politik sich sehr schnell auf umfangreiche Liquiditätshilfen in Form von Darlehn der KfW bzw. der entsprechenden Landesbanken verständigt. Dem enormen wirtschaftlichen Druck entsprechend haben darüber hinaus die Länder insbesondere für KMU nicht rückzahlbare Zuschüsse als Liquiditätshilfe beschlossen, die in vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden sollen. Diesem Beispiel folgt jetzt auch der Bund, indem er neben Darlehen und Bürgschaften ebenfalls Sofortzuschüsse auf Zuschussbasis für Kleinstunternehmen zur Verfügung stellt.

Was ist wesentlicher Inhalt des Soforthilfe-Programms des Bundes?

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Weiterlesen

Update Corona-Krise: Bund und Länder fördern Solo-Selbständige mit Sofortzuschüssen

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise nehmen inzwischen dramatische Ausmaße an, immer mehr Unternehmen leiden unten akuten Liquiditätsproblemen. Jetzt reagieren Bund und Länder mit dringend erforderlichen Sofortzuschüssen.

Hintergrund

Ich habe bereits berichtet: Die Corona-Krise ist nicht nur für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für die Wirtschaft ein Stresstest von bislang unbekanntem Ausmaß. Da Lieferketten abreißen, Umsätze wegbrechen, der Kostenapparat aber im Kern unverändert bleibt, geraten auch an sich kerngesunde Unternehmen in akuter Liquiditätsnöte. In dieser Situation haben Bund und Länder richtig reagiert: Mit Stundungserleichterungen bei Steuerzahlungen, mit Ausweitung der Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit und mit finanziellen Schutzschirmen durch Ausweitung der Kredit- und Bürgschaftsprogramme auf Bundes- und Länderebene.

Die letztgenannten Hilfen haben allerdings eine Reihe von Nachteilen: Die Ausführungsvorschriften fehlen zum Teil noch, so dass die Programme nicht anlaufen können. Vor allem aber handelt es sich hier beim um Darlehn, die – zuzüglich Zinsen – zurückgezahlt werden müssen. Das hilft vor allem Selbständigen, Mini-Unternehmen und Kleinbetrieben wenig: Sie brauchen sofort fließende Finanzhilfen und zwar in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse; andernfalls steht die Existenz tausender Unternehmen in Deutschland auf dem Spiel. Das hat auch die Politik erkannt und reagiert jetzt – in unterschiedlicher Ausprägung – mit staatlichen Zuschussprogrammen. Weiterlesen

Corona-Krise: BMF legt Maßnahmenpaket zur Liquiditätssicherung in Unternehmen vor

Die aktuelle Corona-Krise ist ein einzigartiger Stresstest nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Jetzt hat das BMF am 13.3.2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Corona-Auswirkungen vorgelegt, das neben Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld) und steuerlichen Erleichterungen (Steuerstundungen, Steuervorauszahlungen) auch Verbesserungen bei der Liquiditätssicherung vorsieht. Weiterlesen

Coronavirus – Erste-Hilfe-Maßnahmen im Steuerrecht

Abgesagte Veranstaltungen, Reisebeschränkungen, einbrechende Börsen – die Auswirkungen des Coronavirus treffen auch viele Unternehmen. Welche Maßnahmen können Unternehmen kurzfristig helfen, bis bundesweite Maßnahmen beschlossen sind?

Safety first

Auch Unternehmen sollten Vorsorge treffen, um die wirtschaftlichen Folgen von Umsatz- und Gewinnrückgängen zu mildern und Liquiditätsengpässen vorzubeugen. Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden können kleine, erste Maßnahmen zu einer steuerlichen Entlastung beitragen, wie zum Beispiel: Weiterlesen