NFTs aus Sicht der Umsatzsteuer

NFTs und Kryptowährungen – zwei Begriffe, welche zukünftig vermehrt Eingang in Beratungsgesprächen mit Mandanten finden dürften. Während die steuerliche Behandlung rund um Kryptowährungen nicht zuletzt durch das BMF Schreiben vom 10. Mai 2022 rechtssicherer beurteilt werden kann (s. Beitrag von Dr. Markus Ertel), sind NFTs von der Finanzverwaltung noch weitgehend unbeachtet. Da diese jedoch speziell für Unternehmen zunehmend für Marketingzwecke zur Anwendung kommen, sollten allen voran umsatzsteuerliche Aspekte geprüft werden.

Eine erste Einordnung

NFTs (Non-Fungible Token) sind sog. Crypto-Assets und gewähren dem Käufer über individuelle Token ID Nummern verbriefte Rechte an einem virtuellen Gegenstand. „Non-fungible“ bedeutet, dass diese – im Gegensatz zu Kryptowährungen – nicht tauschbar und demnach einzigartig sind. Die Rechte werden im Rahmen eines Echtheitszertifikats auf einer Blockchain (vorwiegend Ethereum-Blockchain) gespeichert, was sie demnach fälschungssicher macht. Der Kauf, welcher auch als „Minting“ bezeichnet wird, erfolgt über sog. Zweitmärkte wie bspw. OpenSea. Gezahlt werden die NFTs zumeist mit der Kryptowährung Ether.

Die virtuellen Gegenstände können hierbei in vielen Formen erscheinen: Digitale Bilder, Zeichnungen, Musikstücke, Filmsequenzen, virtuelles Land usw. Im Rahmen des Kaufs eines NFTs erhält man über den Token eine Verknüpfung zu dem virtuellen Gegenstand.

Aktuelle Veröffentlichungen

Neben den 10.000 gelangweilten Affen des Bored Ape Yacht Club (BAYC) erlangten auch Werke wie die „CryptoPunks“ und „Everydays – The First 5000 Days“ mit schwindelerregenden Verkaufszahlen weltweit Berühmtheit. Nach und nach gesellen sich auch Konzerne wie Adidas, Gucci, Prada und Nike zu den Anbietern von NFTs, da sich im Rahmen des Verkaufs solcher NFTs skalierbare Marketingeffekte erzielen lassen. So können nie veröffentlichte Zeichnungen von T-Shirts oder Schuhen verkauft werden, was sich der Käufer auf Grund der Einzigartigkeit einiges kosten lässt. Hollywood macht sich NFTs zu eigen, um herausgeschnittene Filmszenen für exorbitante Summen an Filmliebhaber zu veräußern. NFTs und das Metaverse sind Teil des Web 3.0, welches eine technische Zukunft darstellt, die den Unternehmen unendliche Möglichkeiten der Repräsentanz bietet.

Die Beispiele sind bereits jetzt endlos – doch wie sieht es umsatzsteuerlich mit dem Verkauf von NFTs aus? Weiterlesen