Die DAC 7-Richtlinie: Betreiber digitaler Plattformen vor neuen Herausforderungen mit ihren Finanzbehörden

Bereits zum 01.01.2023 sollen mit DAC 7 besondere Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft treten. Das BMF hat hierzu am 12.07.2022 einen Referentenentwurf vorgelegt (www.bundesfinanzministerium.de).

Hintergrund

Mit der DAC 7-Richtlinie sind besondere Sorgfalts- und Mitteilungspflichten für Betreiber digitaler Plattformen vorgeschrieben. Ihre Vorgaben sind durch die Mitgliedsstaaten bis zum 31.12.2022 umzusetzen. Mit seinem Referentenentwurf zum Plattform-Meldepflicht- und Informationsaustauschgesetz veröffentlichte das BMF am 12.07.2022 die Koordinaten für Deutschland. Es äußert sich damit zur Verwirklichung der Vorgaben aus der DAC 7-Richtlinie. Betreiber von digitalen Plattformen sind danach verpflichtet, ihren Finanzbehörden verschiedene Informationen zu den Einkünften, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind, zu melden. Weiterlesen