DSGVO – Neues aus Klingel-Schilda?

Lautes Rauschen im Blätterwald. Ein Fall aus Österreich ist zum Aufreger geworden: Die Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ hatte anscheinend nach der Beschwerde eines Mieters beschlossen, bis zum Jahresende alle Namen an den Klingelschildern an 220.000 Wohnungen zu entfernen. Offenbar erhielt die Verwaltung von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße (s. bild.de und faz.net).

Der Verband Haus und Grund Deutschland griff das auf, hat das aber gleich wieder berichtigt, weil die Bundesdatenschutzbeauftragte gleich klargestellt hat, dass das kein Problem ist
(s. https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/Klingelschilder.html).

Es besteht also für Vermieter und Hausverwaltungen kein Grund zur Panik!

Ganz klar war mir das sowieso nicht. Es hätte – wenn überhaupt – nur darum gehen können, ob der Vermieter berechtigt ist, die Klingelschilder für die Mieter anzubringen. Weiterlesen