Trotz Dieselfahrverbots volle Kfz-Steuer – BFH hat kein Einsehen

Im vergangenen Jahr habe ich ein Urteil des FG Hamburg vorgestellt, in dem dieses eine Reduzierung oder gar eine Aufhebung der Kfz-Steuer wegen des Dieselfahrverbots abgelehnt hatte (Urteil vom 14.11.2018, 4 K 86/18). Der gebeutelte Diesel-Fahrer war aber hartnäckig und hat sogar den Weg bis vor den BFH angetreten – allerdings auch dort verloren. Der BFH lapidar: Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer (BFH-Beschluss vom 13.8.2019, III B 2/19).

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