Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

Das FG München hat in seiner Entscheidung vom 27.6.2018 (Az: 1 K 2318/17) geurteilt, dass eine Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach § 147 Abs. 6 AO unverhältnismäßig ist, wenn insoweit lediglich auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Überprüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) verwiesen wird. Weiterlesen