Keine doppelte Haushaltsführung trotz Kostenbeteiligung

Wenn Erwachsene weit entfernt von ihrem Lebensmittelpunkt arbeiten und dort eine Wohnung nutzen, dürfen sie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „doppelte“, denn schon rein begrifflich setzt der Abzug das Vorliegen eines zweiten Hausstandes voraus. Bei Ledigen, die „zuhause“ noch ihr ehemaliges Kinder- oder Jugendzimmer nutzen, wird das Vorliegen eines eigenen Haushalts am Lebensmittelpunkt grundsätzlich verneint.

Ausnahme: Es liegt ein echter Mehrgenerationenhaushalt vor. Wie das FG Münster soeben entschieden hat, reicht dafür eine – nachgewiesene – Kostenübernahme alleine aber nicht aus. Und auch die gelegentliche Übernahme von Haus- und Gartenarbeiten kann den Kostenabzug nicht retten Nach Ansicht des FG Münster zeichnet sich eine gleichberechtigte Haushaltsführung nach Art einer Wohngemeinschaft unter anderem dadurch aus, dass Investitionsentscheidungen gemeinsam getroffen und umgesetzt werden (Urteil vom 7.10.2020, 13 K 1756/18 E). Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: Häufig unbeachtetes Wahlrecht kann Steuern sparen!

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden.

Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten.

In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann. Weiterlesen

Doppelter Haushalt: Was gilt beim Zusammenleben von Ehegatten in der Zweitwohnung?

Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige seinen Partner/seine Partnerin mit an den Beschäftigungsort und lebt mit ihm/ihr gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort.

Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist.

Im Jahre 2018 hat das FG Münster entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung selbst dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit ihrem Kind viele Jahre zusammen am gemeinsamen Beschäftigungsort leben (Urteil vom 26.9.2018, 7 K 3215/16 E). Nun musste sich der BFH mit einem ähnlichen Fall befassen; allerdings hat er zuungunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Februar 2020

Nach einem Monat Pause bei den interessanten Steuerstreitigkeiten präsentieren wir im Februar wieder wie gewohnt drei Fälle. Diesmal geht es um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, die Frage der finanziellen Beteiligung im Ersthaushalt bei der doppelten Haushaltsführung und die Frage ob ein Einkommensteuerbescheid Voraussetzung für die Verlustfeststellung ist.

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Neues Reisekostenrecht – Was ist bei doppelter Haushaltsführung zu beachten?

Seit der Neuordnung des Reisekostenrechts ab VZ 2014 gelten neue Spielregeln für die Anerkennung doppelter Haushaltsführung. Das FG Niedersachen (vom 18.9.2019 – 9 K 209/18) hat jetzt zum Vorliegen eines eigenen Hausstandes und der neuen Voraussetzung einer „finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ im Sinne des Steuerzahlers entschieden. Allerdings muss jetzt der BFH abschließend entscheiden. Was ist zu beachten?

Hintergrund

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2018 sind immerhin mehr als 25 v.H. aller Haushalte in Deutschland sog. Mehrpersonenhaushalte mit zwei Generationen. Betroffenen Arbeitnehmern, die wirtschaftlich selbständig sind, entstehen hierbei mitunter erhebliche Werbungskosten durch doppelte Haushaltsführung. Aber unter welchen Voraussetzungen sind diese Kosten steuerlich abzugsfähig? Das FG-Urteil hat deshalb für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle Signalwirkung. Weiterlesen

Miete als Werbungskosten, auch nach Ende der doppelten Haushaltsführung

Mit Urteil vom 12.6.2016 wurde unter dem Aktenzeichen 7 K 57/18 E durch das Finanzgericht Münster eine sehr interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall ging es um einen Steuerpflichtigen der in Berlin arbeitete, jedoch nach wie vor seinen Lebensmittelpunkt unstrittig in Nordrhein-Westfalen hatte.

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Was sind Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung?

Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können nur mit höchstens 1.000 € monatlich steuermindernd angesetzt werden. Welche Aufwendungen von dieser Höchstbetrags-Deckelung betroffen sind, spielt daher eine entscheidende Rolle. Weiterlesen

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei doppelter Haushaltsführung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

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Doppelte Haushaltsführung – Kosten für Einrichtungsgegenstände sind voll abziehbar

Wer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine Wohnung nutzt, wird sich freuen. In einem steuerzahlerfreundlichen Urteil hat der Bundesfinanzhof am 04.04.2019 entschieden, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine Wohnung, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten wird, grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 18/17).

Zum Hintergrund

Werbungskosten sind auch die notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung für Verkauf der Zweitwohnung ist nicht abziehbar

Zuweilen werden Zweitwohnungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht angemietet, sondern gleich erworben und mittels Darlehens fremdfinanziert. Bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung wird dann oftmals die bisher beruflich genutzte Zweitwohnung verkauft. Dabei kann es vorkommen, dass für die vorzeitige Ablösung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank zu zahlen ist. Leider hat der BFH entschieden, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist (Urteil vom 3.4.2019, VI R 15/17).

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