Tätigkeitsbericht der DPR: Erstmals übernimmt BaFin Prüfung von der DPR (1/2)

Weniger Fehler, weniger Prüfungen, weniger Zustimmung

Zu Jahresbeginn veröffentlicht die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) immer ihren Tätigkeitsbericht aus dem Vorjahr. Erstmals in der Geschichte der zweistufigen Bilanzkontrolle hat die BaFin eine laufende Stichprobenprüfung der DPR übernommen. Die Gründe dafür werden im Tätigkeitsbericht offengelegt.

Im letzten Vergleich zum Vorjahr gab es nicht nur weniger Fehler. Die Anzahl abgeschlossener Prüfungen wurden deutlich weniger als im Vorjahr.

Weniger abgeschlossene Prüfungen

Im vergangenen Jahr hat die DPR 74 Prüfungen abgeschlossen. Dies ist ein Rückgang um 14 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies liegt an der deutlich gestiegenen Anzahl der Verlangensprüfungen, die auf auf Verlangen von der BaFin eingeleitet werden, sofern es Anhaltspunkte gibt. Davon abgegrenzt werden Stichproben- und Anlassprüfungen. Erstere erfolgen ohne besonderen Anlass im Wege einer stichprobenartigen Prüfung. Anlassprüfungen werden bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften eingeleitet.

Was sind konkrete Beispiele für einen Anlass? Weiterlesen