Drehbuchautoren: Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte

Eine Änderung im Urhebergesetz sah vor, dass Urheber auch über ihre erstmaligen Honorare auch weiterhin angemessen und erfolgsabhängig an ihren Werken beteiligt werden sollen. Hiernach wurde dem Urheber durch § 32a Abs. 2 Satz 1 UrhG ermöglicht, den Dritten – dem Fernsehsender – entsprechend auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund dieser Änderung im Urhebergesetz schlossen im Jahr 2014 diverse Berufsverbände mit den Fernsehsendern eine Vereinbarung über gemeinsame Vergütungsregeln für fiktionale Programme ab, also den Filmen, die Sie beispielsweise um 20:15 Uhr bei ARD und ZDF sehen können. Diese sollten u.a. die gesetzlich geforderte, angemessene und erfolgsabhängige Beteiligung der Autoren an der Filmauswertung sicherstellen.

Doch wie ist die nachträgliche Erfolgsbeteiligung der Autoren umsatzsteuerlich zu behandeln? Weiterlesen