Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten

Seit drei Jahren gilt nunmehr das Mindestlohngesetz (MiLoG) – und letztens erfolgte durch den 5. Senat des BAG wiederum eine Grundsatzentscheidung: auch für Zeiten der Bereitschaft ist der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen.

Vergütungspflichtige Arbeit sei nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft, da während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung des Zeitraumes durch den Arbeitnehmer bestimmt werden könne.

Die Revision des Klägers, ein Rettungsassistent, wurde aber dennoch zurückgewiesen. Weiterlesen