Risikofaktor PayPal & Co. für E-Commerce-Unternehmen

Der Umsatz im deutschen eCommerce-Markt wächst seit der Jahrtausendwende stetig und wird 2022 etwa 126,20 Mrd. € betragen (Quelle: Statista). Viele eCommerce-Händler nutzen Zahlungsdienstleister wie PayPal. Diese Dienstleister haben strenge, vor allem aber intransparente, interne Geldwäschebestimmungen. Auf Grundlage dieser internen Regeln kommt es vermehrt zu monatelangen Sperrungen der Guthaben auf Händlerkonten.

In diesem Beitrag erläutere ich, wie Unternehmen in diesen Fällen reagieren sollten und was präventiv zu veranlassen ist, um die Risiken für den eigenen Geschäftsbetrieb zu reduzieren.

Hohe Risiken für eCommerce Händler

Die Folgen von Kontosperrungen – oder Beschränkungen – können für betroffene eCommerce-Händler schnell desaströs werden, denn die Guthaben, teils im sieben- oder achtstelligen Bereich, werden in der Regel für den Geschäftsbetrieb benötigt. Ich selbst habe vor kurzem einen deutschen eCommerce-Händler dabei unterstützt, einen mittleren siebenstelligen Betrag von PayPal loszulösen. Gerade noch rechtzeitig, denn aufgrund einer monatelangen Kontosperrung drohte die Zahlungsunfähigkeit. Weiterlesen

Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber – EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein!

Die EU-Kommission beanstandet regelmäßig Verletzungen von EU-Recht, die auf zu später oder falscher Umsetzung von EU-Recht durch die EU-Staaten beruhen. Jetzt hat die Europäische Kommission am 10.10.2019 fünf Entscheidungen zu Deutschland bekanntgegeben: Im Bereich Steuern fordert die Kommission Deutschland auf, die Umsatzsteuerhaftung elektronischer Marktplatzbetreiber nach § 25e UStG, die zulasten europäischer Unternehmen geht, zu widerrufen. Entfällt jetzt die Umsatzsteuerhaftung? Weiterlesen

Umsatzsteuerbetrügern beim Internethandel wird das Handwerk gelegt – Bundesrat stimmt zu

In seiner Sitzung vom 23.11.2018 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet – ehemals JStG 2018 – unverändert zugestimmt. Damit ist amtlich: Ab Januar 2019 schiebt der Gesetzgeber dem Umsatzsteuerbetrug durch Online-Händler, vor allem aus Ländern außerhalb der EU, einen Riegel vor. Marktplatzbetreiber im Internet haften für Händler, die Umsatzsteuern nicht abführen. Der Missbrauch, vornehmlich durch asiatische Händler, hat  stark zugenommen Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und benachteiligt steuerehrliche deutsche Händler, denn diese müssen ihre Waren mit 19 Prozent Umsatzsteuer anbieten, die sich illegal agierende Konkurrenten aus Drittländern gern sparen. Durch diese Betrugsmasche gehen dem Fiskus rund eine Milliarde Euro an Umsatzsteuer verloren.

Beim Bescheinigungsverfahren noch einmal nacharbeiten

Die im Gesetz enthaltenen Neuregelungen zur Umsatzsteuer im E-Commerce sind deshalb im Grundsatz positiv zu bewerten; sie sind ein richtiger Schritt nach vorn. Allerdings wirbt die Unternehmenswirtschaft zu Recht für ein einfaches, digitales Nachweisverfahren. Hierfür benötigt die Finanzverwaltung im Rahmen der digitalen Transformation allerdings noch Zeit. Bis dahin gibt es den Nachweis steuerlicher Zuverlässigkeit der Online-Händler leider nur in Papierform (§ 22 f Abs. 1 S. 2 UStG-neu). Der Beginn des Datenabrufverfahrens zur elektronischen Abfrage der Daten nach § 22 f Abs. 1 S. 6 UStG-neu wird zu einem späteren Zeitpunkt durch ein BMF-Schreiben mitgeteilt (§ 27 Abs. 25 S. 1 UStG-neu). Wann genau dies passieren, ist derzeit ungewiss. Weiterlesen