Sind kostenlose Rechtsbehelfsverfahren noch zeitgemäß?

Sind kostenlose Rechtsbehelfsverfahren noch zeitgemäß?

Etwa ein Drittel meines beruflichen Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht, rund zwei Drittel auf der „Gegenseite“. In bestimmten Abständen habe ich mir immer wieder die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, dass das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos ist und letztlich beide Parteien ihre eigenen Aufwendungen tragen müssen.

Naturgemäß habe ich als Berater einen anderen Blickwinkel auf die Frage als zuvor als Finanzbeamter. Früher hätte ich dafür gestimmt, dass Steuerpflichtige, die „unnütze“ Einsprüche produzieren, dafür zur Kasse gebeten werden. Als Berater ärgern mich selbstverständlich Fehler der Finanzverwaltung, gegen die ich im Auftrag meiner Mandanten vorgehen muss. Die Mandanten wiederum haben in der Regel wenig Verständnis, dass sie dann mit den Kosten des Beraters belastet werden, obwohl der Fehler des Finanzamts doch „mehr oder weniger offensichtlich“ war.

Lange Zeit habe ich es dennoch durchaus als positiv betrachtet, dass außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos sind, denn es senkt die Hemmschwelle, einen Einspruch einzulegen, ganz erheblich. Weiterlesen

Bitte nachschulen!

Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig.

Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.

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Doppelte Besteuerung bei Altersbezügen – BFH wirft Nebelkerzen

Die Besteuerung der Altersbezüge und die darauf berufende Rechtsprechung des BFH, geduldet durch das BVerfG, ist kein juristisches Glanzstück und schon gar nicht ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Umsetzung eines angemessen Rechtsschutzes. Nun hat der BFH zumindest „Klarheit“ geschaffen, dass für jeden Einzelfall des Rentenbezuges geklärt werden muss, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im Mai 2016

Nicht nur der Bundesfinanzhof hat interessante Verfahren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat immer mehr auf dem steuerlichen Sektor zu bieten. Daher im Folgenden als Erstes die Vorstellung einer Verfassungsbeschwerde:

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Neuer Vorläufigkeitsvermerk – Alles verstanden?

Um der notwendigen Einspruchsflut Herr zu werden, hat die Finanzverwaltung mit Unterstützung des Gesetzgebers den Vorläufigkeitsvermerk erfunden (§ 165 Abs. 1 Nr. 2- 4 AO). Mit dem Vorläufigkeitsvermerk im Gepäck (Steuerbescheid) ist das Rechtsschutzinteresse für diese Besteuerungsgrundlage für den Steuerpflichtigen bekanntlich entfallen. Der Vermerk ist präzise zu benennen, denn der Wortlaut des Vorläufigkeitsvermerkes ist maßgebend. Nun produziert das BMF in guter Regelmäßigkeit neue Schreiben für dieses Instrument (zuletzt 05.11.15 – IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010).    Weiterlesen

Kindergeldrecht ist für Juristen und nicht für das Volk gemacht?

Die Entscheidungen des III. Senates schrecken mich häufig auf; sie sind doch sehr „individuell“. Juristisch mag so einiges was der Senat entscheidet, vertretbar sein. Die praktischen Auswirkung auf die Nutzer des Rechts werden dabei außer Acht gelassen. So hat der Senat mit Urteil vom 13.05.15 (III R 8/14) entschieden, dass die Kostenentscheidung gem. § 77 EStG nicht mit dem Einspruch angefochten werden kann, wenn diese in der Einspruchsentscheidung über das Kindergeld enthalten ist. Weiterlesen

Bescheinigung der Krankenkasse prüfen!

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind mit Hilfe des BVerfG (2 BvL 1/06) durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung in Bezug auf die Basisversicherung voll abzugsfähig ab 1.1.2010. Erstattungen der Beiträge mindern den abzugsfähigen Betrag. Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit den insbesondere bei gesetzlichen Krankenkassen „üblichen“ Bonuszahlungen beschäftigt. Nicht jede Bonuszahlung mindert den Beitrag zur Krankenversicherung! Weiterlesen