Update: 2G-Regel im Einzelhandel im freien Fall – oder nicht?

Zuerst wurde die 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel durch Richterspruch gelockert, jetzt fällt sie ganz weg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt (BayVGH v. 19.1.2022 – 20 NE 21.3119). Auch im Saarland hat das höchste Verwaltungsgericht die 2-G Regel im Einzelhandel jetzt vorläufig kassiert (OVG Saarland v. 21.1.2022 – 2 B 295/21).

Dennoch hält die MPK an den bisherigen Beschränkungen weiterhin fest. Was bedeutet das? Weiterlesen

Corona-2G-Regel im Einzelhandel auf gerichtlichem Prüfstand

Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben inzwischen die sog. 2G-Regel im Einzelhandel beanstandet; Wirtschaftsverbände fordern deren Aus. Wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Bund und Länder haben sich am 2.12.2021 auf schärfere Corona-Regeln geeinigt, die bundesweit gelten sollen, insbesondere 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen; zusätzlich kann sogar ein aktueller Test – also 2G plus – vorgeschrieben werden. Auch im Einzelhandel  – mit Ausnahme von Läden für den täglichen Bedarf wie z.B. Lebensmittel – haben nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt (Ziff. 7 des MPK-Beschlusses v. 2.12.2021). Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der Regel kontrollieren. Weiterlesen

Corona, Einzelhandel und die Mathematik

Der Teil-Lockdown wird nach dem Beschluss der MPK vom 25.11.2020 zunächst bis 20.12.2020 verlängert. Die Vorschriften für den Einzelhandel werden dabei sogar noch verschärft. Das sorgt für Unruhe, vor allem die Begrenzung der Kundenzahl.

Was ist bei der komplizierten Rechen-Arithmetik zu beachten?

Hintergrund

Durch Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 28.10.2020 wurde deutschlandweit ab 2.11.2020 für den gesamten Monat November ein Teil-Lockdown beschlossen. Hiermit verbunden sind zahlreiche Beschränkungen, insbesondere Betriebsschließungsanordnungen für einzelne Wirtschaftszweige. Der Einzelhandel ist hiervon nicht betroffen, darf also weiterhin geöffnet bleiben, allerdings unter Auflagen. Am 25.11.2020 hat die MPK nunmehr die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis (zunächst) 20.12.2020 beschlossen. Hierbei wurden die Beschränkungen für den Einzelhandel noch verschärft.

Was gilt jetzt konkret für den Einzelhandel?

Nach dem Beschluss der MPK (vom 25.11.2020, Seite 4) gilt, dass der Groß- und Einzelhandel geöffnet bleibt. Die Maskenpflicht wird allerdings erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Generell gilt, dass in einer Einrichtung Weiterlesen