Neues Freizeichnungsdokument bei elektronischen Steuererklärungen: Straf- und bußgeldrechtliche Risiken für Mandanten?

Mandanten, die ihren Steuerberater mit der Anfertigung der Steuererklärung beauftragen, konnten sich bisher entlastend auf die BFH-Rechtsprechung berufen. Sie durften grundsätzlich auf die angefertigte (elektronische) Erklärung vertrauen und Verschulden musste ihnen nachgewiesen werden. Hierzu gleich mehr. Nunmehr müssen die Mandanten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 damit rechnen, dass sie ihr Steuerberater um die Unterzeichnung des neuen Freizeichnungsdokuments bittet. Hieraus können sich im Einzelfall möglicherweise straf- oder bußgeldrechtliche Risiken für Mandanten ergeben. Diese Frage ist bisher nicht in der Rechtsprechung diskutiert.

Das neue Freizeichnungsdokument

In Abstimmung mit dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) gestaltete die Finanzverwaltung den Protokollausdruck bei elektronischer Übermittlung neu (vgl. Stbg 2017, 482). Nunmehr handelt es sich bei diesem Dokument um ein Freizeichnungsdokument. Hierzu wurde der bisherige Inhalt des Ausdrucks am Ende um einen Bestätigungsteil ergänzt. Der Mandant (Steuerpflichtiger) kann künftig durch Unterzeichnung versichern, dass

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