BMWi erläutert Endabrechnung der Neustarthilfe

Am 29.10.2021 hat das BMWi seine FAQ zur Endabrechnung der Neustarthilfe aktualisiert. Worauf muss jetzt in der Praxis geachtet werden?

Hintergrund

Die Neustarthilfe unterstützt (Solo)Selbständige im Förderzeitraum von Januar bis Juli 2021 mit bis zu 7.500 Euro, Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften mit bis 30.000 Euro. Sie wurde als Vorschuss für die Zeit von Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Solselbständige mit Umsatzeinbußen ab 60 Prozent müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen. Seit 14.10.2021 können auch für den verlängerten Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 Direktanträge auf Neustarthilfe gestellt werden. Anträge waren bislang (Stand: 2.11.2021) bis einschließlich 2.11.2021 möglich, der Bund hat aber bei der EU-Kommission eine Verlängerung der Antragsfrist beantragt.

Digitale Endabrechnung jetzt möglich – welche Fallstricke lauern?

Seit 1.11.2021 kann nun im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe durchgeführt werden, das BMWi hat am 29.10.2021 jetzt unter Ziff.4.8 seine FAQ entsprechend angepasst und wichtige Praxishinweise gegeben. Worauf sollten Soloselbständige hierbei achten, welche Fallstricke lauern? Weiterlesen