Nur halbe Entfernungspauschale bei Rückfahrt an anderem Tag

Es kann vorkommen, dass Hin- und Rückfahrt zu und von der Arbeitsstätte, genauer gesagt der ersten Tätigkeitsstätte, an verschiedenen Tagen stattfinden – dass also die Rückfahrt von der Arbeit erst am folgenden Tag erfolgt. Die Frage ist, ob dann die Entfernungspauschale jeweils nur zur Hälfte oder je einmal pro Hin- und Rückweg berücksichtigt wird. Weiterlesen

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen

In einem aktuellen Urteil hat sich der BFH zur Frage positioniert, für wie viele Arbeitstage die Entfernungspauschale zu berücksichtigen ist, wenn der Arbeitnehmer die Hin- und Rückfahrt zur bzw. von der ersten Tätigkeitsstätte an zwei unterschiedlichen Arbeitstag durchführt.  Diese Streitfrage hat ihre Bedeutung erst im Schlepptau der sog. Reisekostenreform 2014 erhalten. Erst durch die gesetzliche Normierung der ersten Tätigkeitsstätte, die bereits durch die arbeitsrechtliche Zuordnung des Arbeitgebers zu einem Betriebsteil begründet wird, entsteht die Frage nach der Höhe der Entfernungspauschale. Dabei ist der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betriebsteil unbeachtlich. Dienstantritt oder Fahrzeugübernahme vor Ort sind ausreichend. Zuvor sind entsprechende Sachverhalte regelmäßig als Auswärtstätigkeit eingeordnet worden. Eine regelmäßige Arbeitsstätte lag insoweit nicht vor. Der Werbungskostenabzug war daher nach Reisekostengrundsätzen in Höhe von 0,30 € für die tatsächlichen Fahrten möglich. An welchem Tag der Hin- bzw. Rückweg vom Dienst angetreten wurde, war hierbei gleichgültig. Weiterlesen

Taxi als öffentliches Verkehrsmittel? BFH muss entscheiden

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungs-Km als Werbungskosten abziehbar. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf ebenfalls die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, dürfen aber diese geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.

Zwar hatte das FG Düsseldorf dies mit Urteil vom 8.4.2014 (13 K 339/12 E) bestätigt. Das bedeutet: Taxikosten sind – wie öffentliche Verkehrsmittel – über die Entfernungspauschale hinaus mit den tatsächlichen Aufwendungen absetzbar. Allerdings sind Zweifel aufgekommen, nachdem der BFH die Frage im Urteil vom 15.11.2016 (VI R 4/15) ausdrücklich offengelassen hatte. Im Jahre 2018 hatte dann auch das Thüringer FG entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt und demnach die vollen Kosten zum Abzug zugelassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist seinerzeit die Revision zugelassen worden; diese ist aber offenbar seitens der Finanzverwaltung nicht eingelegt worden (Urteil vom 25.9.2018, 3 K 233/18). Die Sache schien damit erledigt zu sein. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2020

In der Mai-Folge der interessanten Steuerstreitigkeiten geht es unter anderem um die Frage, ob ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel ist. Ebenfalls gibt es ein neues Verfahren zum Nebeneinander von Versorgungsleistung und Aktivbezügen und wie beim Überschussrechner die Kfz-Kosten-Deckelung zu handhaben ist.

Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG und können damit die Taxikosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in tatsächlich entstandener Höhe – über die Entfernungspauschale hinaus – als Werbungskosten geltend gemacht werden? Eine Frage die in der erstinstanzlichen Rechtsprechung bisher bejaht wurde. Nun muss der BFH (Az: VI R 26/20) Rede und Antwort stehen.

Unter dem Aktenzeichen I R 41/19 muss der BFH klären, ob eine vGA vorliegt, wenn der bereits pensionierte Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft wieder ingestellt wird und die weiter gewährte Pension und die zusätzlich gewährten Geschäftsführerbezüge zusammen sehr deutlich unter den früheren Aktivbezügen bleiben. Die Vorinstanz des FG Münster (Urteil vom 25.7.2019, Az: 10 K 1583/19 K) sagt: „Pensionszahlungen an einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, der zugleich als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, führen nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Wiedereinstellung des Alleingesellschafters bei Beginn der Pensionszahlung noch nicht beabsichtigt war, die erneute Geschäftsführertätigkeit allein im Interesse der Gesellschaft erfolgte und das vereinbarte neue Geschäftsführergehalt nicht als vollwertiges Gehalt anzusehen ist.“

Ist der Entnahmewert für die private Fahrzeugnutzung bei einem Überschussrechner auf die im Streitjahr tatsächlich abgeflossenen Fahrzeugkosten zu deckeln? Oder ist der nach der 1 %-Methode ermittelte (höhere) Wert im Hinblick darauf anzusetzen, dass die im Vorjahr für das Fahrzeug geleistete Leasingsonderzahlung anteilig dem Streitjahr zuzurechnen ist? Dies ist eine Rechtsfrage, die der BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 11/20 zu klären hat. Die Vorinstanz ist hier profiskalisch.

Behandlungskosten bei einem Wegeunfall als Werbungskosten

Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte treten immer noch zu häufig auf. Der BFH hat aktuell mit Urteil vom 19.12.2019 (Az. VI R 8/18) entschieden, dass Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, als Werbungskosten abgezogen werden.

Die Behandlungskosten werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen. Die fahrzeugbezogenen Unfallkosten lässt der BFH auch weiterhin nicht neben der Entfernungspauschale zum Abzug zu. Soweit die Finanzverwaltung – hiervon abweichend – bei den Unfallkosten zugunsten der Steuerpflichtigen entscheidet (H 9.10 „Unfallschäden“ Lohnsteuer-Hinweise), beschreitet der BFH diesen Weg nun für die Behandlungskosten im Zusammenhang mit einem Wegeunfall.

Weiterlesen

Ab 2020: Änderungen bei der Lohnsteuer

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren sieht eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich der Lohnsteuer vor. Auf drei davon soll an dieser Stelle hingewiesen werden:

Weiterlesen

Ist die neue Entfernungspauschale – wieder – verfassungswidrig?

Bürger, die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen müssen, sollen ab dem 1. Januar 2021 von einer erhöhten Entfernungspauschale profitieren. Zur Entlastung der Fernpendler soll unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben werden. Die – zunächst befristete – Anhebung wird entsprechend auch auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 EStG, Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“).

Weiterlesen

Verzicht auf Steuerfreiheit als umweltpolitische Rettung – Kommt die Korrektur einer unsinnigen Regelung zu Jobtickets?

Einige Arbeitgeber, so auch das Land Hessen, gewähren ihren Bediensteten kostenfrei ein Jobticket. Dabei bestand bis 2018 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber, so dass die begünstigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen echten Anreiz hatten, ohne weitere Abwägung der individuellen Vorteilhaftigkeit das Jobticket anzunehmen und zu nutzen.

Der Steuergesetzgeber hatte ab dem Jahr 2019 das Jobticket steuerfrei gestellt. Das erspart dem Arbeitgeber zwar die Pauschalversteuerung. Jedoch wird den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Gegenzug die Entfernungspauschale gestrichen. Aus Sicht der Empfänger des Jobtickets führt diese Gesetzesänderung zu einer Steuererhöhung. Diese Problematik hatte ich in einem früheren Blog herausgearbeitet und dabei vielleicht ein weiteres Nachdenken mit ausgelöst. Jetzt scheint sich an der Steuerfront etwas zu tun. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2019

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei ausgewählte Steuerstreitigkeiten auf höchstrichterlicher Ebene. Diesmal geht es um die Frage ob bei Zuwendungen eines Dritten ein geldwerter Vorteil gegeben sein kann, was „typischerweise arbeitstäglich“ im Rahmen der Entfernungspauschale bedeutet und wie der Antrag auf Änderung einer Einspruchsentscheidung konkretisiert werden muss. Weiterlesen