Deutsches Kindergeld trotz Entsendung ins Ausland

Viele Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit ins Ausland entsandt, um an einer dortigen Betriebsstätte tätig zu sein. Bei Einsätzen, die sich über Jahre hinziehen, reist üblicherweise die Familie mit. Die Frage ist dann, ob für minderjährige bzw. noch in Ausbildung befindliche Kinder weiterhin Kindergeld in Deutschland bezogen werden kann.

Antwort: Ja, das ist möglich, wenn in Deutschland ein Wohnsitz beibehalten wird, der jederzeit genutzt werden kann. In diesem Sinne hat jüngst auch das Hessische FG geurteilt und sich intensiv mit der Frage befasst, wann ein Wohnsitz tatsächlich jederzeit zur Verfügung steht (Urteil vom 11.3.2020, 3 K 1554/19). Weiterlesen