Fällt auch bei der Verlängerung eines Erbbaurechts Grunderwerbsteuer an?

Wenn ich es richtig sehe, sind viele der derzeit noch laufenden Erbbaurechte erstmals in den 60er- und 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts eingeräumt worden. Jedenfalls bemühen sich derzeit viele Erbbauberechtigte um einen Kauf des Grund und Bodens oder um eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts. Beide Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer. Weiterlesen