Im Steuerrecht ist Vater nicht gleich Vater – Karlsruhe muss entscheiden

Man lernt nie aus. Wie ich erst kürzlich durch den BFH erfahren durfte, ist im Steuerrecht Vater nicht gleich Vater. Es muss zwischen dem biologischen und dem rechtlichen Vater unterschieden werden. Nur der rechtliche Vater habe gegenüber dem Kind Pflichten, wie zum Beispiel zur Zahlung von Unterhalt. Außerdem sei das Kind nur gegenüber seinem rechtlichen, nicht aber seinem biologischen Vater erb- und pflichtteilsberechtigt. Dies rechtfertige es, den rechtlichen Vater auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer finanziell besser zu stellen.

Bei einem Erbe oder einer Schenkung des biologischen Vaters findet folglich nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Mithin wird nur ein Freibetrag von 20.000 EUR gewährt (BFH-Urteil vom 5.12.2019, II R 5/17). Weiterlesen

Warum man bei der vorweggenommenen Erbfolge von Immobilien nicht warten sollte!

In der Beratungspraxis werde ich immer wieder gefragt, ob man das Immobilienvermögen schon jetzt auf die nachfolgende Generation übertragen soll oder ob man nicht lieber noch abwarten oder gar auf den Erbfall warten sollte. Meine Antwort ist immer die gleiche:  Weiterlesen