Kein Vorsteuerabzug für Essgruppe im Privatbereich

Ein Unternehmer hatte eine interessante Idee, um die Vorsteuer aus der Anschaffung von Tisch und Stühlen, die sich in seinem Esszimmer befanden, abziehen zu können. Der Versuch ist zwar vor dem FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.02.2016, 6 K 1996/14 rkr.) gescheitert, dennoch lohnt es sich, einmal auf das Urteil zu schauen, da die Begründung eine gewisse Brisanz birgt. Weiterlesen