Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet mit für Verarbeitung personenbezogener Daten

Es wird enger für Facebook. Nach einer Entscheidung des EuGH (05.06.2018 – C-210/16) ist der Betreiber einer Facebook–Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eines Besuchers seiner Seite verantwortlich. Konkret bedeutet dies, dass eine deutsche Datenschutzbehörde, in dem der Betreiber seinen Sitz hat – hier in Deutschland – gegen

  • den Betreiber
  • und auch gegen die in Deutschland niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook (Facebook-Germany)nach der EG Richtlinie 95/461 vorgehen darf.

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