Immer wieder die Frage: Wann ist eine offenbare Unrichtigkeit gegeben?

Nach § 129 AO kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind, jederzeit berichtigen.

Es entspricht zwar der gesicherten Rechtsprechung des BFH, dass grundsätzlich keine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, wenn sie für den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts nur erkennbar gewesen wäre, wenn er die Steuererklärung eines Vorjahres bei der Veranlagung der Streitjahre zugezogen hätte. Insoweit mag zwar eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht vorliegen, diese führt jedoch nicht zu einer offenbaren Unrichtigkeit. Weiterlesen

Fehlerbegriff in der Rechnungslegung – Rechtsprechung des OLG Frankfurt

Kann die Rechnungslegung falsch sein, wenn man es nicht besser wissen konnte? Das klingt ein wenig nach einer esoterischen Fragestellung. Jedoch ist es für die Frage der Fehlerhaftigkeit von Abschlüssen von entscheidender Bedeutung, ob die Perspektive des Rechnungslegers bei Abschlusserstellung oder eine irgendwie geartete übergeordnete Sichtweise entscheidend ist. Das Institut der Wirtschaftsprüfer wie auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee haben sich hierzu schon in ihren Verlautbarungen geäußert. Inzwischen hat sich auch das OLG Frankfurt dazu positioniert. Die entscheidende Frage ist, ob ein subjektiver oder ein objektiver Fehlerbegriff gilt. Weiterlesen

Wenn drei was falsch machen, muss sich einer was dabei gedacht haben!

Ob eine offenbare Unrichtigkeit und damit die Berichtigungsmöglichkeit nach § 129 AO gegeben ist, ist in der Praxis regelmäßig umstritten. So auch in einem aktuell anhängigen Verfahren beim BFH (Az: IX R 23/18). Weiterlesen