Serie Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers – Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss nach dem FISG

Die Zusammenarbeit zwischen dem Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss wird sich durch das FISG verändern. Es wurde nun gesetzlich klargestellt, dass der Aufsichtsrat auch die Qualität der Abschlussprüfung beurteilen muss. Dadurch kommt dieser Aufgabe des Aufsichtsrates eine größere Bedeutung zu. Doch diese stellt den Aufsichtsrat vor einige Herausforderungen.

Fragen an den Abschlussprüfer

Der Prüfungsausschuss – der künftig bei Unternehmen von öffentlichem Interesse zwingend eingerichtet werden muss – stimmt mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte ab. Doch wenn es um die Beurteilung der Qualität der erfolgten Abschlussprüfung geht, stellen sich für den Aufsichtsrat einige Fragen: Weiterlesen

FISG – „Fiese“ Haftung für WP´s?

Die Frage der Haftung des Abschlussprüfers wurde im Blog schon verschiedentlich angesprochen. Bisher bestand für den Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Vornahme gesetzlicher Abschlussprüfungen eine Haftungsbegrenzung, soweit kein Vorsatz gegeben war. Aus Anlass des Falles „Wirecard“ wurde nun mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) eine gesetzliche Neuregelung geschaffen und die Haftung ausgeweitet.

Nach § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. war der Prüfer, der vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten verletzt und dadurch den Mandanten oder ein verbundenes Unternehmen schädigt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Lag nur Fahrlässigkeit des Prüfers bei der Durchführung vor, war die Ersatzpflicht auf eine Million Euro und bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, auf vier Millionen Euro beschränkt (§ 323 Abs. 2 HGB a.F.).

Mit dem FISG hat sich der Gesetzgeber nun eine differenzierte Regelung der Haftungsfrage ausgedacht. Weiterlesen