Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt also doch noch

Was für ein Hin und Her. Bereits am 29.11.2018 hatte der Bundestag das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ – also die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG – verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats am 14.12.2018 galt als sicher, nachdem man sich im Finanzausschuss noch bezüglich einiger kleinerer Streitpunkte geeinigt hatte. Allerdings ist der Punkt “§ 7b EStG” dann vollkommen unerwartet von der Tagesordnung des Bundesrats verschwunden. Auf der Homepage des Bundesrats hieß es nur lapidar: “Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.” Anschließend gab es ein großes Rätselraten. Gab es sachliche Gründe? Oder war einfach nur Zeitmangel der Grund? Jedenfalls hat der Bundesrat dem Gesetz am 28.6.2019 nun doch noch zugestimmt – und zwar ohne weitere Änderungen. Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Was sollte denn nun die Posse um die Absetzung von der Tagesordnung? Wir werden es wohl nie erfahren.

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Mietwohnungsneubau soll wieder gefördert werden!

Bezahlbarer Wohnraum wird knapp in Deutschland, so zumindest in einigen Gebieten der Republik. Um hier Abhilfe zu schaffen hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus auf den Weg gebracht. Hier die Details im Überblick:  Weiterlesen